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Die Landeszentrale für politische Bildung (Landeszentrale) ist als teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts bei der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landtags eingerichtet. Sie kann unter eigenem Namen im Rechtsverkehr handeln, klagen und verklagt werden.
Die Landeszentrale untersteht der Dienstaufsicht und der Rechtsaufsicht der Präsidentin oder des Präsidenten des Landtags.
Für die Erfüllung der Aufgaben ist der Landeszentrale die notwendige Personal- und Sachausstattung nach Maßgabe des Landeshaushaltes zur Verfügung zu stellen; die Mittel sind im Einzelplan des Landtags in einem gesonderten Kapitel auszuweisen.
Die Landeszentrale hat ihren Sitz in Düsseldorf. Sie kann zur Wahrnehmung von Aufgaben in den Regionen Außenstellen unterhalten.
Als Zentralstelle und als zuständige Stelle im Sinne des § 1069 Absatz 3 Satz 1 und des § 1074 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 der Zivilprozessordnung wird für…
Die Landeszentrale wird von einer Leiterin oder einem Leiter geführt (Leitung). Die Leitung vertritt die Landeszentrale nach außen und führt die laufenden…
Dabei ist es insbesondere Aufgabe der Landeszentrale,
Die Landeszentrale für politische Bildung des Saarlandes (Landeszentrale) ist eine teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des…
Die Landeszentrale stellt den zu veröffentlichenden Demokratiebericht zur Lage der politischen Bildung in Nordrhein-Westfalen in dem für politische Bildung…
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes sind die Beschäftigten der in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführten Organisationseinheiten beim Ministerium für Kultur und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.