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Die Aufgaben für die schriftliche Prüfung bestimmt die Institutsleitung auf Vorschlag der Studienleitung.
Es sind vier Aufgaben aus den in Anlage 5 bezeichneten Stoffgebieten zu stellen. Für die Bearbeitung und Lösung jeder Aufgabe sind drei Zeitstunden anzusetzen.
Die schriftlichen Arbeiten sind getrennt in verschlossenen Umschlägen aufzubewahren und erst an den Prüfungstagen in Gegenwart der Prüflinge zu öffnen. Bei jeder Aufgabe sind die Zeit, in der sie zu lösen ist, und die Hilfsmittel, die benutzt werden dürfen, anzugeben. Erst nach Bewertung sämtlicher Arbeiten ist die Anonymität aufzuheben.
Die Studienleitung bestimmt, wer die Aufsicht führt.
Die Aufsichtsführung fertigt eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 6 und vermerkt in ihr jede Unregelmäßigkeit und den Zeitpunkt der Abgabe. Die Lösungen und die Niederschrift sind in einem Umschlag zu verschließen und dem Vorsitz des Prüfungsausschusses oder der Studienleitung unmittelbar zu übersenden.
Der Studienleiter bestimmt die Aufgaben für die schriftliche Prüfung.
Die Aufgaben sind getrennt in verschlossenen Umschlägen aufzubewahren und erst an den Prüfungstagen in Gegenwart der Kandidaten zu öffnen. Bei jeder Aufgabe…
Schriftliche Prüfungsaufgaben sind getrennt in verschlossenen Umschlägen aufzubewahren und erst an den Prüfungstagen in Gegenwart der Kandidatinnen und…
Die schriftlichen Aufgaben sind getrennt nach Fächern in verschlossenen Umschlägen aufzubewahren. Die Umschläge werden erst an den Prüfungstagen in Anwesenheit…
Über den Verlauf der Prüfung fertigt die aufsichtführende Person eine Niederschrift nach Anlage 6 an. Sie trägt auf jeder Arbeit den Zeitpunkt der Aushändigung…
Das Landesprüfungsamt bestimmt, wer die Aufsicht führt. Die Aufsichtsführenden fertigen eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 1 und vermerken in ihr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.