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Ziel der Ausbildung ist es, die Beamtinnen und Beamten für ihre Laufbahn zu befähigen. Ihnen ist in der Ausbildung
das erforderliche Fachwissen,
die Fähigkeit, Sach- und Rechtszusammenhänge zu erkennen,
die Arbeitstechnik zur Vorbereitung und Durchführung von Entscheidungen,
die Kenntnis wirtschaftlicher Zusammenhänge und
die erforderliche Sozialkompetenz
zu vermitteln.
Die Beamtinnen und Beamten sind so auszubilden, dass sie sich der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Landes verpflichtet fühlen und ihren Beruf als Dienst für das allgemeine Wohl auffassen.
Die Ausbildung nach Absatz 1 soll insbesondere dazu befähigen
Ziel der Ausbildung ist es, in einem Theorie und Praxis verbindenden Ausbildungsgang Beamtinnen und Beamte auszubilden, die nach ihrer Persönlichkeit und nach…
Ziel der Ausbildung ist es, die Beamtinnen und Beamten für ihre Laufbahn zu befähigen.
Die Ausbildung bereitet insbesondere auf folgende Aufgaben vor:
Ziel der Ausbildung ist es, in einem Theorie und Praxis verbindenden Ausbildungsgang Beamtinnen und Beamte auszubilden, die nach ihrer Persönlichkeit und nach…
Ziel der Ausbildung ist es, in einem Theorie und Praxis verbindenden Ausbildungsgang Beamtinnen und Beamte auszubilden, die nach ihrer Persönlichkeit und nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.