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Das Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen (SächsIHKG) vom 18. November 1991 (SächsGVBl. S. 380), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. Dezember 1998 (SächsGVBl. S. 662, 663) wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 1 wird die Angabe „zuletzt geändert durch Artikel 95 Nr. 5 des Gesetzes vom 14. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3341)“ durch die Angabe „das zuletzt durch Gesetz vom 23. Juli 1998 (BGBl. I S. 1887, 3158) geändert worden ist“ ersetzt.
§ 2 wird wie folgt geändert:
Dem Absatz 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „§ 111 Abs. 1 und 3 sowie die §§ 113 bis 116 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 345), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Juni 2001 (SächsGVBl. S. 426, 427) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, gelten entsprechend.“
In Absatz 3 werden die Worte „und eine Regionalkammer“ gestrichen.
In § 4 Abs. 2 werden die Worte „durch Rechtsverordnung“ gestrichen.
§ 6 wird aufgehoben.
§ 7 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Industrie- und Handelskammern sind weiter berechtigt, Personen der in den §§ 385, 450 Abs. 2, § 1221 und § 1235 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie in den §§ 373, 376, 379, 388 und 389 des Handelsgesetzbuches bezeichneten Art als Handelsmakler zu vereidigen und öffentlich zu ermächtigen.“
§ 8 wird aufgehoben.
§ 2 wird wie folgt geändert:
§ 6 des Gesetzes zur Ausführung und Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen (SächsIHKG) vom 18. November 1991 (SächsGVBl. S.…
die Industrie- und Handelskammern im Sinne des § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Errichtung und…
§ 1a wird aufgehoben.
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Errichtung und Neuabgrenzung der Bezirke der Industrie- und Handelskammern im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.