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Diese Verordnung regelt die berufliche Entwicklung von Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen innerhalb der Laufbahngruppe 2 der Steuerverwaltung durch modulare Qualifizierung. Die nachfolgenden Regelungen gelten darüber hinaus für die berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2 der Laufbahnen besonderer Fachrichtung im Geschäftsbereich des für Finanzen zuständigen Ministeriums.
Diese Verordnung regelt die berufliche Entwicklung aus der Laufbahngruppe 2, Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes des allgemeinen Verwaltungsdienstes in die…
Diese Verordnung regelt die berufliche Entwicklung aus der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des Justizdienstes sowie des Vollzugs- und…
Diese Verordnung gilt für die Laufbahn der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, des allgemeinen Verwaltungsdienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden…
Diese Verordnung gilt für die Laufbahn der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land…
Diese Verordnung gilt für die Laufbahn der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des Justizdienstes im Land Nordrhein-Westfalen, bei
die Zulassung zur beruflichen Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2 durch modulare Qualifizierung gemäß § 6 Absatz 5 des Steuerbeamtenausbildungsgesetzes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.