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Während der Beurlaubung zur Durchführung eines geldbasierten Zeitwertkontensystems (Entnahmezeitraum) besteht ein Anspruch auf Leistung der Krankenfürsorge in entsprechender Anwendung der Beihilferegelungen für Beamtinnen und Beamte mit Dienstbezügen. § 64 Absatz 5 Satz 2 des Gesetzes über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310) in der jeweils geltenden Fassung gilt entsprechend.
Während der Zeit der Beurlaubung nach Absatz 1 besteht ein Anspruch auf Leistungen der Krankheitsfürsorge in entsprechender Anwendung der Beihilferegelungen für…
Die Beihilfeberechtigung setzt ferner voraus, dass der beihilfeberechtigten Person Dienstbezüge, Amtsbezüge, Anwärterbezüge, Ruhegehalt, Witwengeld, Witwergeld,…
Beihilfeberechtigt sind solange sie Dienstbezüge, Anwärterbezüge, Ausbildungsbeihilfe, Ruhegehalt, Witwengeld, Witwergeld, Waisengeld oder Unterhaltsbeitrag…
Während der Zeit einer unterhälftigen Altersteilzeitbeschäftigung besteht Anspruch auf Leistungen der Krankenfürsorge in entsprechender Anwendung der…
Während der Dauer des Urlaubs nach Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1 besteht Anspruch auf Leistungen der Krankheitsfürsorge in entsprechender…
für Beurlaubungen ohne Dienstbezüge, die vor dem 1. Juli 2016 bewilligt und angetreten wurden, gilt der bisherige § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5, Halbsatz 2 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.