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Untere Verwaltungsbehörden (Fahrerlaubnisbehörden) im Sinne des § 73 Absatz 1 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung sind die Kreisordnungsbehörden.
Fahrerlaubnisbehörden im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919) in der jeweils geltenden…
Untere Straßenverkehrsbehörden und untere Verkehrsbehörden im Sinne der Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs sind die Kreisordnungsbehörden.
Untere Verkehrsbehörden im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe c der Verkehrssicherstellungsgesetz-Zuständigkeitsverordnung vom 12. August 1992 (BGBl. I…
Die Kreisordnungsbehörden sind zuständig für
Zuständige Behörden für die Annahme des Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis und für die Einholung von Auskünften aus dem Melderegister im Sinne der § 21…
Genehmigungsbehörden sind die Kreisordnungsbehörden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.