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Das für Verkehr zuständige Ministerium ist zuständig für die Festlegung von Prüforten nach § 17 Absatz 4 Satz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Die nach Landesrecht zuständige Behörde beauftragt den Prüfungsausschuss mit der Durchführung der jeweiligen Prüfungen und Lehrproben.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium für…
Das für den Verkehr zuständige Ministerium ist nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Kraftfahrsachverständigengesetzes zuständig für die Beauftragung der Stelle, die…
Zuständige Behörden zur Ausführung des Fahrlehrergesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2162, 3784) in der jeweils geltenden Fassung und der darauf beruhenden…
Für die Prüfung der fachlichen Eignung als Fahrlehrer im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 und des § 4 des Fahrlehrergesetzes wird beim Ministerium für Wirtschaft,…
Das für Schulen zuständige Ministerium erlässt im Einvernehmen mit dem für Inneres zuständigen Ministerium und dem für Finanzen zuständigen Ministerium eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.