Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Bezirksregierungen sind zuständig
für die Übertragung der Anordnungsbefugnis für die Transportbegleitung nach § 2 Absatz 1 der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung vom 28. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 236) in der jeweils geltenden Fassung und
für die Ausstellung der Ausweise über die Aus- und Fortbildung nach § 7 Absatz 4 der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung.
Abschnitt 2 Güterbeförderung
der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr vom 28. Dezember 2011 (BGBl. 2012 I S. 42) in der jeweils geltenden…
die Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Güterkraftverkehrsrecht vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 470), die zuletzt durch Artikel 161…
die Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter nach § 9 Absatz 1 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes vom 6. August 1975 (BGBl. I S. 2121) in der jeweils…
die Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter nach § 9 Absatz 1 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes während des Vorgangs der Ortsveränderung auf…
zuständig für die Übermittlung von Daten nach § 15 Absatz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes betreffend den gewerblichen Personenverkehr und
Beförderungsaufwendungen gemäß § 6,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.