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Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, Nachwuchskräfte für den technischen Verwaltungsdienst in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt und für eine Tätigkeit nach Maßgabe des Markscheidergesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 863; ber. S. 975) in der jeweils geltenden Fassung in Unternehmen der Privatwirtschaft auszubilden. Dabei sollen verantwortungsbewusste Persönlichkeiten für leitende Tätigkeiten herangebildet werden.
Die Ausbildung soll sich darauf erstrecken, das an der Hochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden, es gegebenenfalls zu ergänzen und umfassende Kenntnisse vor allem in den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Ausführung, Betrieb und Führungsaufgaben zu vermitteln. Dabei sind Verantwortungsbereitschaft und Initiative zu wecken und zu fördern. Über das Fachwissen hinaus soll das Verständnis insbesondere für staatspolitische, rechtliche, wirtschaftliche und soziale Fragen sowie für den Umweltschutz gefördert werden.
Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, qualifizierte Nachwuchskräfte für den technischen Verwaltungsdienst in der Ämtergruppe des zweiten…
Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, Nachwuchskräfte für den technischen Verwaltungsdienst in der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der…
Der Vorbereitungsdienst hat zum Ziel, den Anwärterinnen und Anwärtern auf der Grundlage des während des Studiums erworbenen Wissens die berufspraktischen…
Die Ausbildung soll sich darauf erstrecken, in praktischer Anwendung und aufbauend auf dem während des Studiums erworbenen Fachwissen sowie sonstigen…
Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst Nachwuchskräfte auszubilden, die nach ihren Kenntnissen und…
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, qualifizierte und verantwortungsbewusste Nachwuchsführungskräfte für den technischen Verwaltungsdienst in der Ämtergruppe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.