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Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, qualifizierte Nachwuchskräfte für den technischen Verwaltungsdienst in der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung auszubilden. Dabei soll insbesondere auf die Vermittlung einer umfassenden fachlichen und methodischen Qualifikation und die Entwicklung eines ausgeprägten Verantwortungsbewusstseins Wert gelegt werden. Die Inhalte der Ausbildung ergeben sich aus dem Musterausbildungsplan gemäß Anlage 1. Die in dieser Verordnung genannten Anlagen sind verbindlich.
Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, Nachwuchskräfte für den technischen Verwaltungsdienst in der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der…
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, qualifizierte und verantwortungsbewusste Nachwuchsführungskräfte für den technischen Verwaltungsdienst in der Ämtergruppe…
Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, Nachwuchskräfte für den technischen Verwaltungsdienst in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt und für…
Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst Nachwuchskräfte auszubilden, die nach ihren Kenntnissen und…
Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, Nachwuchskräfte praxisgerecht für den bautechnischen Verwaltungsdienst der Laufbahngruppe 2.1 des Landes…
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, die Beamtinnen und die Beamten für die Laufbahn zu befähigen. Ihnen sind
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.