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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bestimmungen in Hochschulordnungen, die auf der Grundlage der Zugangsprüfungsverordnung vom 24. Januar 2005 (GV. NRW. S. 21), die durch Verordnung vom 8. März 2010 (GV. NRW. S. 160) aufgehoben worden ist, oder der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung vom 8. März 2010 (GV. NRW. S. 160) erlassen worden sind, gelten fort. Soweit Bestimmungen in Hochschulordnungen dieser Verordnung widersprechen, treten sie außer Kraft. Soweit nach dieser Verordnung ausfüllende Bestimmungen der Hochschule notwendig sind, sind die Hochschulordnungen unverzüglich dieser Verordnung anzupassen. Soweit nach der Verordnung ausfüllende Bestimmungen der Hochschule notwendig sind, aber nicht getroffen werden, kann das für die Hochschulen zuständige Ministerium nach Anhörung der Hochschule entsprechende Bestimmungen erlassen.
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2020 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Rechtsverordnung. Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Über die Erfahrungen mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2009 zu…
Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Das zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2009 über die…
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Über die Erfahrungen mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2009 zu…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.