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Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:
die Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Bundesberggesetz vom 5. Januar 1982 (GV. NRW. S. 2),
die Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach den aufgrund des § 68 Abs. 2 des Bundesberggesetzes erlassenen Bergverordnungen vom 13. Januar 1983 (GV. NRW. S. 44),
die Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Lagerstättengesetz (Lagerstättenzuständigkeitsverordnung-LgstZustVO) vom 12. Dezember 2000 (GV. NRW. S. 751) und die
die Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Bundesberggesetz vom 16. Dezember 1980 (GV. NRW. S. 1091).
Das für Bergrecht zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2015 und danach alle fünf Jahre über die Erfahrungen mit der Verordnung. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Die Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach § 2…
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 29. Dezember 2009 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 2 am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Über die Erfahrungen mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2009 zu…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Das zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2009 über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.