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In Versammlungsstätten muss eine ausreichende Anzahl von Toiletten vorhanden sein. Auf dem Gelände der Versammlungsstätte oder in der Nähe vorhandene Toiletten können angerechnet werden, wenn sie für die Besucherinnen und Besucher der Versammlungsstätte zugänglich sind.
Für Menschen mit Behinderungen muss eine ausreichende Anzahl barrierefreier Toilettenräume vorhanden sein.
Jeder Toilettenraum muss einen Vorraum mit Waschbecken haben. Enthält ein Toilettenraum nur eine einzelne Toilette, genügt ein Waschbecken innerhalb dieses Raumes.
Jeder Toilettenraum muss einen Vorraum mit Waschbecken haben.
Die Toiletten müssen für Geschlechter getrennte Toilettenräume mit Vorräumen haben. In den Vorräumen ist für bis zu je 6 Toiletten und Urinale mindestens ein…
Toilettenräume und notwendige Stellplätze für Besucherinnen und Besucher sowie für Benutzerinnen und Benutzer müssen in der erforderlichen Anzahl barrierefrei…
Jedes Bewohnerzimmer muss einen direkten Zugang oder einen Zugang über einen Vorraum zu einem Sanitärraum haben, der mindestens mit einer Dusche, einer Toilette…
Verkaufsstätten müssen mindestens einen Toilettenraum für Kundinnen und Kunden haben. Bei Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich…
in Verkaufsräumen und allen übrigen Räumen für Besucherinnen und Besucher sowie Toilettenräumen mit mehr als 50 m² Grundfläche,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.