§ 12 Abs. 1 NRW-31721Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO)*
In Versammlungsstätten muss eine ausreichende Anzahl von Toiletten vorhanden sein. Auf dem Gelände der Versammlungsstätte oder in der Nähe vorhandene Toiletten…
§ 12 Abs. 1 VStättVOVerordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VStättVO -) Vom 21. Juni 20211)
Versammlungsstätten müssen getrennte Toilettenräume für Damen und Herren haben. Toiletten sollen in jedem Geschoss mit Besucherplätzen angeordnet werden. Es…
§ 87 NRW-31721Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO)*
Verkaufsstätten müssen mindestens einen Toilettenraum für Kundinnen und Kunden haben. Bei Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich…
§ 49 Abs. 2 BauO NRW 2018Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Toilettenräume und notwendige Stellplätze für Besucherinnen und Besucher sowie für Benutzerinnen und Benutzer müssen in der erforderlichen Anzahl barrierefrei…
§ 51 Nr. 18 SächsBOSächsische Bauordnung
die Zahl der Toiletten für Besucher;