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Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren hat die Betreiberin oder der Betreiber eine Brandsicherheitswache einzurichten.
Bei jeder Veranstaltung auf Großbühnen sowie Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche muss eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr anwesend sein. Den Anweisungen der Brandsicherheitswache ist zu folgen. Eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr ist nicht erforderlich, wenn die Brandschutzdienststelle der Betreiberin oder dem Betreiber bestätigt, dass sie oder er über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte verfügt, die die Aufgaben der Brandsicherheitswache wahrnehmen.
Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 5 000 Besucherinnen und Besuchern sind den für den Rettungsdienst und Sanitätswachdienst zuständigen Behörden rechtzeitig anzuzeigen.
Bei jeder Veranstaltung auf Großbühnen sowie Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche muss eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr anwesend sein. Den…
Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Gemeinde…
Die für die Gefahrenverhütungsschau zuständigen Behörden sollen bei Veranstaltungen, bei denen im Falle eines Brandes, einer Explosion oder eines sonstigen…
Am Platz der Brandsicherheitswache müssen die Vorrichtung zum Schließen des Schutzvorhangs und die Auslösevorrichtungen der Rauchabzugs- und…
Die Betreiberin oder der Betreiber muss die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätswachdienst mit der Polizei, der Feuerwehr und…
Am Platz der Brandsicherheitswache müssen die Vorrichtung zum Schließen des Schutzvorhanges und die Auslösevorrichtungen der Rauchabzugs- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.