§ 3 NRW-32416Verordnung zu § 26 Abs. 4 Nr. 4 des Bundesbesoldungsgesetzes
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Zum Textanfang
§ 6 NRW-32414Verordnung über die Zuordnung der Ämter der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder öffentlich-rechtlicher Sparkassen (Sparkassenbesoldungsverordnung des Bundes)
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Zum Textanfang
§ 8 Abs. 1 NRW-30040Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Straßenrecht und Eisenbahnkreuzungsrecht
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 8 Abs. 1 NRW-31456Verordnung über die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW für die Berufsbilder „staatlich anerkannte Sozialarbeiterin oder staatlich anerkannter Sozialarbeiter“, „staatlich anerkannte Sozialpädagogin oder staatlich anerkannter Sozialpädagoge“ sowie „staatlich anerkannte Kindheitspädagogin oder staatlich anerkannter Kindheitspädagoge“
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 8 NRW-32413Verordnung über die Zuordnung der Ämter der hauptamtlichen Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden, Samtgemeinden, Verbandsgemeinden, Ämter und Kreise (Kommunalbesoldungsverordnung des Bundes)
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1977 in Kraft. Zum Textanfang
§ 31 Abs. 1 NRW-31620Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt im Bergfach und im Markscheidefach (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berg- und Markscheidefach)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.