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Die Stiftung unterliegt der Rechtsaufsicht des für Kultur zuständigen Ministeriums.
Für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie für die Rechnungslegung der Stiftung gelten die für die unmittelbare Landesverwaltung geltenden Bestimmungen. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stiftung unterliegen der Prüfung durch den Landesrechnungshof.
Die Stiftung untersteht der Rechtsaufsicht der auf Bundesebene für die Kultur zuständigen obersten Bundesbehörde. Für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen…
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stiftung unterliegt der Prüfung durch den Landesrechnungshof.
Die Haushalts- und Wirtschaftsprüfung der Stiftung unterliegt der Prüfung durch den Landesrechnungshof.
Für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie für die Rechnungslegung der Stiftung gelten die für die unmittelbare Bundesverwaltung geltenden…
Für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie für die Rechnungslegung der Stiftung gelten die Bestimmungen für die Bundesverwaltung. Die Haushalts- und…
Für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie für die Rechnungslegung der Stiftung gelten die für die bundesunmittelbare Bundesverwaltung geltenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.