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Bauaufsichtsbehörden, die über das Bauportal. NRW Anträge, Anzeigen und Vorlagen entgegennehmen, haben die Daten in einem revisionssicheren Ablagesystem zu speichern oder andere Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen, um die Integrität der übermittelten Datensätze zu gewährleisten.
Antragsstellende und Anzeigende haben die Vollständigkeit und Unversehrtheit der im Antragsassistenten mitgeteilten Daten zu bestätigen.
Die beteiligten Stellen haben zu gewährleisten, dass für Abfragen nach Absatz 1 dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung von…
Diese Verordnung regelt die technischen und funktionalen Anforderungen der Datenverarbeitung durch eingesetzte IT-Komponenten und Basisdienste zum Zwecke der…
Die zuständige Bauaufsichtsbehörde, die Datensätze über das Bauportal. NRW zwecks Bearbeitung eines Antrags oder einer Anzeige erhält, speichert diese nach den…
personenbezogene Daten während der Verarbeitung unversehrt, vollständig und aktuell bleiben (Integrität),
Auf schriftlichen oder elektronischen Antrag ist von der zuständigen Stelle oder mitwirkenden Behörde unentgeltlich Auskunft zu erteilen, welche Daten über die…
Der Verantwortliche hat angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die unrichtig, unvollständig oder nicht mehr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.