Erwägungsgrund 152 32024R2509
Die Kommission schließt im Rahmen von Finanzierungsvereinbarungen Partnerschaften mit Drittländern. Der Inhalt dieser Finanzierungsvereinbarungen ist zu präzisieren, insbesondere was die Teile einer Maßnahme betrifft, die das Drittland im Wege der indirekten Mittelverwaltung umsetzt.