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Die Bezirksregierungen berichten dem für Kommunales zuständigen Ministerium zum 31. Mai 2023 über nach dieser Verordnung erteilte Genehmigungen sowie zu der Frage, ob aus ihrer Sicht für besonders von dem Schadensereignis betroffene Kommunen nach § 2 Absatz 2 auch für die Haushaltsjahre ab 2024 besondere Regelungen erforderlich sind.
Das für Bauwesen zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2025 über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Regelungen dieser…
Die Bezirksregierung legt dem für Kommunales zuständigen Ministerium jährlich zum Stand 30. Juni einen Bericht über die Einhaltung des Haushaltssanierungsplans…
Das für das Wohnungswesen zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2014 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag spätestens zum 31. Dezember 2026 über die Erfahrungen bei der Anwendung der Teile 1 bis 7 dieses Gesetzes.
Die Landesregierung berichtet dem Landtag spätestens bis zum 31. März 2019 mit dem Ziel, den Bedarf für eine Anpassung der in § 1 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1…
Das für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2019 über die Erfahrungen mit dieser Verordnung. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.