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Das für das Wohnungswesen zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2014 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens der Verordnung.
Das für Wohnen zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung zu dieser Verordnung zum 30. Juni 2027.
Das für Bauwesen zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2025 über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Regelungen dieser…
Das für Justiz zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2017 und anschließend alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des…
Das Innenministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2020 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2016 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Verordnung. Die…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2022 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Rechtsverordnung.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.