Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die oder der Opferbeauftragte erstattet dem für Justiz zuständigen Ministerium bis zum 31. März jedes dritten Jahres, erstmalig am 31. März 2025, einen schriftlichen Tätigkeitsbericht. Das für Justiz zuständige Ministerium leitet den Bericht dem Landtag zum Zwecke der Unterrichtung zu. Die oder der Opferbeauftragte kann dem für Justiz zuständigen Ministerium daneben anlassbezogen weitere Berichte vorlegen, soweit dies aus ihrer oder seiner Sicht zur Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben zweckmäßig ist.
Das für die Justiz zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2026 und danach alle fünf Jahre über die Erfahrungen mit dieser…
Die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit legt dem Landtag und der Landesregierung jeweils für zwei Kalenderjahre einen Bericht…
Das für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2019 über die Erfahrungen mit dieser Verordnung. Die…
Das Ministerium der Justiz berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2023 und danach alle fünf Jahre über die Erfahrungen mit dieser Verordnung. Der…
Die oder der Polizeibeauftragte des Bundes erstattet den zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit erstmals zum 30. Juni 2024 und…
Das für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2018 über die Erfahrungen mit dieser Verordnung. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.