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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 1. März 2028 außer Kraft.
Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung zur Durchführung der Prüfung von Sprachkenntnissen nach der Richtlinie 2005/36/EG und für Drittstaatenangehörige für den Bereich der nichtakademischen Heilberufe vom 20. November 2007 (GV. NRW. S. 572) außer Kraft. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen _____________________________ [1] Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22; L 271 vom 16.10.2017, S. 18; L 93 vom 4.4.2008, S. 28; L 33 vom 3.2.2009, S. 49; L 305 vom 24.10.2014, S. 115; L 177 vom 8.7.2015, S. 60; L268 vom 15.10.2015, S. 35; L 95 vom 9.4.2016, S. 20), die zuletzt durch den Delegierten Beschluss (EU) 2021/2183 (ABl. L 444 vom 10.12.2021, S. 16) geändert worden ist. Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2030 außer Kraft. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2026 außer Kraft. Der Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Zum…
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt am 30. November 2026 außer Kraft.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.