Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Fall der Vorlage unechter oder verfälschter Zeugnisse und Unterlagen durch die antragstellende Person ist die zuständige Behörde nach § 8 Absatz 1 und 3 des Gesundheitsfachberufegesetzes NRW verpflichtet, die zuständigen Stellen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder weiteren Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über das Binnenmarkt-Informationssystem (International Market Information System, IMI) über die Identität der betreffenden Person zu informieren. Davon unabhängig bleibt die Einleitung strafrechtlicher und berufsrechtlicher Maßnahmen.
Wird gerichtlich festgestellt, dass eine Person, die die Erteilung der Erlaubnis oder die Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation nach…
Wird gerichtlich festgestellt, dass eine Person, die die Erteilung der Erlaubnis oder die Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation nach…
Wird gerichtlich festgestellt, dass eine Person, die die Erteilung der Erlaubnis oder die Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation nach…
Die zuständige Kammer unterrichtet über das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten sowie die Länder über die…
Hat jemand die Anerkennung seiner Berufsqualifikation beantragt und wird nachfolgend von einem Gericht festgestellt, dass die Person dabei gefälschte…
Auf Antrag informiert die zuständige Behörde des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaates die Inhaberin oder den Inhaber eines Europäischen Berufsausweises…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.