Gesetze
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Die Prüfung dient der Feststellung, ob die Prüflinge über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für eine eigenständige Arbeit auf gehobenem fachlichen Niveau bei den gesetzlichen Krankenkassen verfügen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Krankenkassenfachwirtin, Krankassenfachwirt, Geprüfte Berufsspezialistin, Geprüfter Berufsspezialist in der gesetzlichen Krankenversicherung.“ Kapitel 2 Prüfungsausschüsse
Die Fortbildung schließt bei erfolgreich abgelegter Prüfung mit der Qualifikation „Krankenkassenfachwirtin, Krankenkassenfachwirt, Geprüfte Berufsspezialistin,…
Die Prüfung dient der Feststellung, ob die Beamtinnen und Beamten für ihre Laufbahn befähigt sind. Die Prüflinge sollen nachweisen, dass sie die erforderlichen…
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin.
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Befähigung, eigenständig und verantwortlich in verschiedenen Bereichen der gesetzlichen Renten- und knappschaftlichen…
Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin Fertigkeiten und Kenntnisse besitzt, die ihn/sie zur Ausübung…
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Technischen Fachwirt/zur Geprüften Technischen Fachwirtin und damit die Befähigung:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.