Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei der Bestellung eines Erbbaurechts kann von dem Erfordernis der ersten Rangstelle abgewichen werden, wenn durch Zeugnis festgestellt ist, dass die Abweichung weder für den vorhergehenden Berechtigten noch für den Bestand des Erbbaurechts schädlich ist (Unschädlichkeitszeugnis).
§ 104 des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 26. Januar 2010 (GV. NRW. S. 30) in der jeweils geltenden Fassung bleibt unberührt.
Das Erbbaurecht kann nur zur ausschließlich ersten Rangstelle bestellt werden; der Rang kann nicht geändert werden. Rechte, die zur Erhaltung der Wirksamkeit…
Die Verfügungsbeschränkungen der in § 92 Absatz 1 genannten Art sowie die Verfügungsbeschränkung durch die Ernennung einer Testamentsvollstreckerin oder eines…
ein Inhaber eines dinglichen Rechts am Grundstück dem Anspruch auf Rangrücktritt für ein an erster Rangstelle einzutragendes Erbbaurecht oder einer lastenfreien…
die für die erstrangige Bestellung des Erbbaurechts erforderlichen Zustimmungen zu einem Rangrücktritt nicht in der in § 29 der Grundbuchordnung vorgesehenen…
§ 74 Absatz 2 Satz 1 bleibt unberührt.
Der Antrag nach Absatz 1 ist nur bis zum Ablauf eines Jahres seit der Stellung des Antrags auf Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses zulässig, außer wenn…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.