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Die Richterin oder der Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, entscheidet über die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses. Das Unschädlichkeitszeugnis wird nur auf Antrag der Eigentümerin oder des Eigentümers des zu belastenden Grundstücks, bei Bestellung eines Untererbbaurechts nur auf Antrag der oder des Berechtigten des zu belastenden Erbbaurechts erteilt.
Der Antrag ist nur zulässig, wenn dargelegt wird, dass ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Unschädlichkeit besteht und dass die Bewilligungen, Erklärungen oder Zustimmungen der oder des Berechtigten des bisher eingetragenen Rechts nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu erlangen sind.
Die für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen, insbesondere ein aktueller Grundbuchauszug, die aktuellen Anschriften der Beteiligten sowie die Erklärungen im Sinne des Absatz 2 sind dem Antrag beizufügen. Die Vorlage weiterer erforderlicher Unterlagen kann verlangt werden.
Vor Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses ist der oder dem Berechtigten des eingetragenen Rechts Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Ist die Person oder der Aufenthalt der oder des Berechtigten des bisher eingetragenen Rechts oder einer Vertreterin oder eines Vertreters unbekannt, so kann das Amtsgericht der oder dem Beteiligten für das Verfahren auf Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses eine Pflegerin oder einen Pfleger bestellen, welcher entsprechend anzuhören ist. Die Vorschriften über die Bestellung und Vergütung eines Verfahrenspflegers finden entsprechende Anwendung.
Die oder der Berechtigte des zu bestellenden Erbbaurechts muss der nachrangigen Bestellung zustimmen.
Gegen die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses steht sämtlichen Beteiligten, gegen die ablehnende Verfügung nur dem Antragsteller der Antrag auf…
Die Verfügung, durch die ein Unschädlichkeitszeugnis erteilt wird, ist sämtlichen Beteiligten zuzustellen. Die den Antrag ablehnende Verfügung ist dem…
Gegen die Ablehnung des Antrags auf Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses steht dem Antragsteller, gegen die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses den…
Das Unschädlichkeitszeugnis wird erst wirksam, wenn es unanfechtbar geworden ist. Es ist der Antragstellerin oder dem Antragsteller sowie der oder dem…
Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, die eine Bewertung der Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung der Antragstellenden und der Geschäftsführung sowie der…
Unschädlichkeitszeugnisse werden nur auf Antrag erteilt. Den Antrag kann jeder stellen, der an der Feststellung der Unschädlichkeit ein rechtliches Interesse…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.