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Der Auftragsverarbeiter unterrichtet die Verantwortlichen umgehend bei schwerwiegenden Störungen seines Betriebsablaufes, bei Verdacht auf Verstöße gegen diese Verordnung sowie gesetzliche Datenschutzbestimmungen, bei Verstößen gegen solche Bestimmungen oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der Daten des jeweils Verantwortlichen, nachdem ihm diese Verletzung oder Umstände, die eine Verletzung begründen könnten, bekannt geworden ist.
Die Verarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter erfolgt auf der Grundlage eines Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments nach dem Recht der Union oder dem…
Wenn dem Auftragsverarbeiter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird, meldet er diese dem Verantwortlichen unverzüglich.
Der Auftragsverarbeiter teilt dem Verantwortlichen unverzüglich Störungen, Verstöße des Auftragsverarbeiters oder der bei ihm beschäftigten Personen gegen…
Der Auftragsverarbeiter teilt dem Verantwortlichen unverzüglich Störungen, Verstöße des Auftragsverarbeiters oder der bei ihm beschäftigten Personen sowie gegen…
Der Auftragsverarbeiter informiert den jeweiligen Verantwortlichen unverzüglich, falls er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen Datenschutzbestimmungen…
Wenn dem Auftragsverarbeiter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird, meldet er diese dem Verantwortlichen unverzüglich.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.