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Dem Haushaltsplan ist als Anlage eine Zusammenstellung des Kapital-, Anlagen- und Grundvermögens (Vermögensübersicht) beizufügen. Grundvermögen ist nur für die Grundstücke zu bewerten, die nicht unmittelbar der Durchführung der Verbandsaufgaben dienen.
Der Verband hat sein Vermögen aus den ordentlichen Einnahmen des Verwaltungshaushalts zu unterhalten.
Ausgaben, die nicht aus den Einnahmen des Verwaltungshaushalts, insbesondere aus den Beiträgen der Verbandsmitglieder, sondern aus dem Vermögen, aus Darlehen…
Der Wasser- und Bodenverband hat sein Vermögen aus Einnahmen des ordentlichen Haushaltsplans zu unterhalten.
Der Verband soll zur Sicherung der Wirtschaftsführung und, soweit erforderlich, für Zwecke des Vermögensplans sowie zur Deckung nicht einziehbarer Beiträge (§…
Die vorhandenen oder zu beschaffenden Deckungsmittel des Vermögensplans sind nachzuweisen. Deckungsmittel, die aus dem Haushalt der Gemeinde stammen, müssen mit…
Die vorhandenen oder zu beschaffenden Deckungsmittel des Vermögensplans sind nachzuweisen. Deckungsmittel, die aus dem Haushalt der Gemeinde stammen, müssen mit…
Zur Deckung vorhersehbarer größerer Ausgaben, die das durchschnittliche jährliche Ausgabenvolumen erheblich überschreiten, insbesondere für den Ersatz oder die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.