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Die NRW.BANK ist ein Kreditinstitut in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Düsseldorf und Münster.
Die Landesbank Nordrhein-Westfalen ist mit dem Tage des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in…
Gewährträger der NRW.BANK ist das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Landesbank Saar (Bank) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Saarbrücken.
Die NRW.BANK ist zuständig für:
Die Finanzgerichte haben ihren Sitz in Düsseldorf, Köln und Münster.
Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung durch seine Organe. Er ist ein Gemeindeverband und dient dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.