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Der Jahresabschluss der NRW.BANK ist von einer oder einem von der Gewährträgerversammlung zu beauftragenden Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) zu prüfen. Das Nähere bestimmt die Satzung.
Der Jahresabschluss wird von der örtlichen Rechnungsprüfung des Landschaftsverbandes geprüft. Der Verwaltungsrat kann mit der Prüfung des Jahresabschlusses auch…
Der Jahresabschluss ist unter Einbeziehung der Buchführung durch eine Wirtschaftsprüferin, einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft…
Der Jahresabschluss ist zu prüfen. Die Betriebsleitung kann mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung eine Wirtschaftsprüferin, einen Wirtschaftsprüfer,…
Der Jahresabschluß ist durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen.
Die Satzung regelt die Aufstellung des Haushaltsplanes und die Rechnungslegung. Die Jahresrechnung wird durch einen öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer oder…
Der Jahresabschluss des Krankenhauses ist unter Einbeziehung des Rechnungswesens durch eine geeignete Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Abschlussprüfer) zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.