Gesetze
Gesetz wird geladen …
Organe der NRW.BANK sind a) die Gewährträgerversammlung, b) der Verwaltungsrat, c) der Vorstand.
Die Organe der Bank sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.
Organe der Bank sind die Hauptversammlung, der Verwaltungsrat und der Vorstand.
Organe der Verbände sind a) die Verbandsversammlung, b) der Verbandsvorstand, c) der Verbandsvorsteher.
Verbandsorgane sind die Verbandsversammlung, der Verbandsrat und der Vorstand.
Die Gewährträgerversammlung setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates gemäß § 8 Absatz 1 Buchstaben a bis c sowie weiteren vom Gewährträger…
Verbandsorgane sind die Verbandsversammlung, der Verbandsrat und der Vorstand.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.