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Gewährträger der NRW.BANK ist das Land Nordrhein-Westfalen.
Der Gewährträger stellt sicher, dass die NRW.BANK ihre Aufgaben erfüllen kann (Anstaltslast).
Der Gewährträger haftet für die Verbindlichkeiten der NRW.BANK nach Maßgabe der Satzung. Eine Inanspruchnahme des Gewährträgers ist erst möglich, wenn eine Befriedigung aus dem Vermögen der NRW.BANK nicht zu erlangen ist. Der Gewährträger haftet jedoch unmittelbar für die von der Bank aufgenommenen Darlehen und begebenen Schuldverschreibungen, die als Festgeschäfte ausgestalteten Termingeschäfte, die Rechte aus Optionen und andere Kredite an die NRW.BANK sowie für Kredite, soweit sie von der Bank ausdrücklich gewährleistet werden.
Die NRW.BANK kann juristische Personen des öffentlichen Rechts als Gewährträger unter Beteiligung am Stammkapital - auch länderübergreifend - aufnehmen. Die Beteiligungen der nordrhein-westfälischen Gewährträger am Stammkapital müssen insgesamt mindestens 51 von Hundert betragen. Die NRW.BANK kann Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter aufnehmen. Als stille Gesellschafter sind der Gewährträger der NRW.BANK und Kreditinstitute in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zugelassen.
Ausgeschiedene Gewährträger haften für Verbindlichkeiten der NRW.BANK fort, die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens ihres Ausscheidens begründet waren. Die Verpflichtungen aus Artikel 1 § 11 des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute in Nordrhein-Westfalen vom 2. Juli 2002 (GV. NRW. S. 284) bestehen für einen ausgeschiedenen Gewährträger fort.
Tätigkeiten der NRW.BANK, die nicht unter die in den Absätzen 1 bis 5 genannten Bereiche fallen oder die dort jeweils aufgeführten Bedingungen nicht erfüllen,…
Der Gewährträger der Bank ist die Deutsche Demokratische Republik. Sie haftet für die Verbindlichkeiten der Bank unbeschränkt. Die Gläubiger der Bank können den…
Die Gewährträger der Landesbank Nordrhein-Westfalen haften für die Erfüllung sämtlicher bis zum 18. Juli 2005 vereinbarten Verbindlichkeiten der WestLB AG. Für…
Es können weitere Gewährträger, die juristische Personen des öffentlichen Rechts sein müssen, hinzutreten. Jeder Gewährträger kann unter Übertragung seiner…
Für die Verbindlichkeiten der Anstalten haften die Gewährträger als Gesamtschuldner, im Innenverhältnis entsprechend ihren Anteilen am Stammkapital. Eine…
Organe der NRW.BANK sind a) die Gewährträgerversammlung, b) der Verwaltungsrat, c) der Vorstand.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.