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Zur Anerkennung und Würdigung von Verdiensten auf dem Gebiet des Brandschutzes oder des Katastrophenschutzes im Land Nordrhein-Westfalen wird ein Brand- und Katastrophenschutz-Verdienst-Ehrenzeichen gestiftet.
Zur Anerkennung und Würdigung von Verdiensten im Einsatz auf dem Gebiet des Brand- oder Katastrophenschutzes im Land Nordrhein-Westfalen wird ein Feuerwehr- und…
Zur Anerkennung und Würdigung von Verdiensten im Brandschutz im Land Nordrhein-Westfalen durch Erfüllung einer pflichttreuen Dienstzeit wird ein…
Zur Anerkennung und Würdigung der Teilnahme an einem besonderen Einsatz auf dem Gebiet des Brand- oder Katastrophenschutzes im Land Nordrhein-Westfalen wird…
Zur Anerkennung von Verdiensten auf dem Gebiet des Feuerschutzwesens wird ein Feuerwehr-Ehrenzeichen gestiftet.[1]
Den in § 6 dieses Gesetzes genannten und anderen Personen kann das Brand- und Katastrophenschutz-Verdienst-Ehrenzeichen verliehen werden
Die in § 8 genannten Stellen sind für das Brand- und Katastrophenschutz-Verdienst-Ehrenzeichen vorschlagsberechtigt. Teil 5 Gemeinsame Bestimmungen
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.