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Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichens sind die in § 4 genannten Stellen sowie die nordrhein-westfälischen Landesverbände der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk und der Hilfsorganisationen nach § 18 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz. Für die Auszeichnung mit dem Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen sind darüber hinaus die öffentlichen Stellen (kreisangehörige Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und die Bezirksregierungen) des Landes Nordrhein-Westfalen vorschlagsberechtigt.
Angehörige der Feuerwehren nach § 7 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886)…
Angehörige der Feuerwehren, Bedienstete, die einer Laufbahn des feuerwehrtechnischen Dienstes angehören, Angehörige der im Katastrophenschutz mitwirkenden…
Zur Anerkennung und Würdigung von Verdiensten im Einsatz auf dem Gebiet des Brand- oder Katastrophenschutzes im Land Nordrhein-Westfalen wird ein Feuerwehr- und…
Anträge auf Verleihung von Feuerwehr-Ehrenzeichen für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz sowie für besondere Verdienste um das…
Zur Anerkennung und Würdigung von Verdiensten auf dem Gebiet des Brandschutzes oder des Katastrophenschutzes im Land Nordrhein-Westfalen wird ein Brand- und…
Den in § 6 dieses Gesetzes genannten und anderen Personen kann das Brand- und Katastrophenschutz-Verdienst-Ehrenzeichen verliehen werden
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.