NS-AufhG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 7 NS-AufhGGesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege § 6§ 8 Die Aufhebung des Urteils umfaßt auch alle Nebenstrafen und Nebenfolgen. § 6§ 8