Anlage 7 BinSchStrOBinnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
A.VerbotszeichenA.1Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt – allgemeines Verbotszeichen – (§ 3.25 Nummer 1 Satz 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb…
Anlage 8 BinSchStrOBinnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
IV. Weitere Möglichkeiten zur Bezeichnung einer gefährlichen Stelle und eines Hindernisses in der Wasserstraße1.Vorbeifahrt ohne Herabsetzung der…
Anlage 7 Nr. 2 Buchst. A.1a MoselSchPVMoselschiffahrtspolizeiverordnung
Gesperrte Wasserflächen; jedoch für Kleinfahrzeuge ohne Antriebsmaschine befahrbar.(§ 6.22 Nr. 2 Buchstabe a)... nicht darstellbares Zeichen
§ 13 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. k BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
die in § 6.22 Nummer 2 oder 3 vorgesehenen oder auf Grund dieser Vorschriften angeordneten Verbote, eine durch die dort genannten Schifffahrtszeichen…