§ 33 StromNEVVerordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen
Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 38 NMV 1970Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen
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§ 47 Abs. 1 Nr. 2 BOKraftVerordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
§ 22 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe e am 1. September 1985 für erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge,