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Diese Verordnung regelt die berufsbegleitende Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern, die aus Gründen dringenden Personalbedarfs in den Schuldienst eingestellt werden (Lehrkräfte in Ausbildung). Sie erwerben mit einer erfolgreich abgelegten Staatsprüfung die Befähigung für das der Ausbildung entsprechende Lehramt in Nordrhein-Westfalen.
Diese Verordnung regelt den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des tierärztlichen Dienstes in der Veterinärverwaltung im Land…
Diese Verordnung regelt die Ausbildung, das Ausbildungsverhältnis und die Prüfung im Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt des…
Studiengänge im Sinne dieser Verordnung dienen der hochschulischen Ausbildung in den Berufen
Diese Verordnung regelt den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen…
Diese Verordnung regelt Art und Umfang der Lehrverpflichtung des hauptamtlichen Lehrpersonals der Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst des Landes…
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, ein Lehramt an öffentlichen Schulen selbstständig auszuüben. Die Anforderungen, die an die Ausbildung der Lehrkräfte für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.