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Diese Verordnung tritt am 1. November 2009 in Kraft.
Die §§ 4a bis 4c gelten für Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum 31. Dezember 2027 in eine berufsbegleitende Ausbildung aufgenommen werden. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Die Regelungen in § 1a Absatz 4 finden erstmals am 1. Januar 2016 Anwendung. Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2032 außer Kraft. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich zu diesem…
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft. Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.