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| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr | |||
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| 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Nr. 1) | a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | |||
| 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2) | a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | ||||
| 3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Nr. 3) | a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||||
| 4 | Umweltschutz (§ 3 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesonderea)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||||
| 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 3 Nr. 5) | a)Informationen beschaffen und bewertenb)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen, deutsche und englische Fachausdrücke anwendenc)Teil-, Gruppen- und Explosionszeichnungen lesen und anwendend)Normen, insbesondere Toleranznormen und Oberflächennormen, anwendene)technische Unterlagen, insbesondere Reparatur- und Betriebsanleitungen, Kataloge, Stücklisten, Tabellen und Diagramme, lesen und anwendenf)Skizzen und Stücklisten anfertigeng)Versuche und Arbeitsabläufe protokollierenh)Messwerte, insbesondere Umweltparameter, erfassen, registrieren und protokolliereni)Datenträger handhaben, digitale und analoge Daten lesenj)Kommunikation mit vorausgehenden und nachfolgenden Abteilungen sicherstellen | 4*) | |||
| 6 | Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Ergebnisse (§ 3 Nr. 6) | a)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegenb)Arbeitsablauf unter Berücksichtigung organisatorischer Notwendigkeiten festlegen und sicherstellenc)Materialbedarf festlegend)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrags vorbereitene)Arbeitsergebnisse kontrollieren, bewerten und protokollieren | 4*) | |||
| 7 | Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen (§ 3 Nr. 7) | a)Ebenheit und Rauigkeit von Werkstücken prüfenb)Längen mit Strichmaßstäben, Messschiebern und Messschrauben unter Beachtung von systematischen und zufälligen Messfehlermöglichkeiten messenc)Werkstücke mit Winkeln, Grenzlehren und Gewindelehren prüfend)Oberflächenqualität durch Sichtprüfen beurteilene)Bezugslinien, Bohrungsmitten und Umrisse an Werkstücken unter Berücksichtigung der Werkstoffeigenschaften und nachfolgender Bearbeitung anreißen und körnenf)Werkstücke kennzeichnen | 3*) | |||
| 8 | Grundlagen der mechanischen Fertigungs- und Fügeverfahren, Herstellen von Betriebsmitteln (§ 3 Nr. 8) | a)Flächen und Formen an Werkstücken aus Stahl, Nichteisenmetallen, Kunststoffen oder Holz eben, winklig und parallel auf Maß feilenb)Bleche, Platten, Rohre und Profile aus Eisen-, Nichteisenmetallen, Kunststoffen oder Holz nach Anriss mit Handsäge trennenc)Bleche im Schraubstock durch freies Runden und Schwenkbiegen unter Beachtung der Werkstückoberfläche, der Biegeradien, der neutralen Faser und der Biegewinkel kalt umformend)Werkstücke oder Bauteile mit handgeführten oder ortsfesten Bohrmaschinen unter Beachtung der Kühlschmiermittel bohren und senkene)Innen- und Außengewinde unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften schneidenf)Werkstücke oder Bauteile aus Metall, Kunststoffen oder Holz unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien für nicht abnahmepflichtige Verbindungen schweißen oder klebeng)Bleche und Profile aus unterschiedlichen Werkstoffen löten | 4 | |||
| h)Werkstücke in Bezug auf die Beschichtbarkeit prüfeni)Vorrichtungen und Gestelle nach Vorgaben entwerfen und anfertigenj)Vorrichtungen und Gestelle auf Funktion prüfen und ändern | 4 | |||||
| 9 | Erfassen von Messwerten (§ 3 Nr. 9) | a)Messgeräte handhabenb)Länge, Masse, Volumen, Temperatur und Dichte berechnen und messenc)Spannung, Stromstärke und Widerstand berechnen und messen | 4 | |||
| 10 | Warten von Betriebsmitteln (§ 3 Nr. 10) | a)Betriebsmittel pflegen und vor Korrosion schützenb)Betriebsstoffe, insbesondere Öle, Kühl- und Schmierstoffe, nach Betriebsvorschriften wechseln und auffüllenc)Maschinen, Einrichtungen und Systeme nach Anweisung warten | 3*) | |||
| 11 | Vor- und Nachbehandeln von unbeschichteten und beschichteten Oberflächen (§ 3 Nr. 11) | a)mechanische Bearbeitungaa)Schleif- und Poliermittel, Schleifkörper und Betriebsstoffe sowie Werkzeuge nach Material und geforderter Oberflächenqualität auswählenbb)Schadensbilder und deren Fehlerursachen sowie die Auswirkungen auf die nachfolgenden Bearbeitungsgänge sowie das System Grundwerkstoff und Überzug beurteilencc)Oberflächen manuell und maschinell entgraten, schleifen, bürsten, polieren und strahlenb)chemische und elektrolytische Behandlung aa)Werkstücke durch Reinigen vorbehandeln und das Ergebnis beurteilenbb)metallische oder nichtmetallische Werkstoffe dekapieren, chromatieren, phosphatieren, passivieren, aktivieren und beizen, Anlagen bedienencc)Schadensbilder und deren Fehlerursachen auf dem Grundmaterial feststellen sowie die Auswirkungen auf die nachfolgenden Bearbeitungsgänge berücksichtigen oderc)chemische Behandlung aa)Werkstücke durch Reinigen vorbehandeln, insbesondere Entfetten, Spülen, Beizen, Fluxen und Trocknenbb)Schadensbilder und deren Fehlerursachen auf dem Grundmaterial feststellen sowie die Auswirkungen auf die nachfolgenden Bearbeitungsgänge berücksichtigencc)feuerverzinkte Oberflächen für eine nachfolgende organische oder anorganische Beschichtung vorbereiten | 9 | |||
| d)metallische Werkstoffe durch Entfetten und Beizen vorbehandelne)Oberflächen chemisch oder elektrolytisch mit Ätz-, Glänz-, Polier-, Entgratungs- und Beizverfahren bearbeiten | 4 | |||||
| f)Metalle mittels chemischer oder elektrochemischer Verfahren, insbesondere durch Einfärben, behandeln | 2 | |||||
| g)beschichtete Werkstücke durch Auftragen von organischen und anorganischen Schutzschichten nachbehandeln | 4 | |||||
| 12 | Regeln von Produktionsprozessen (§ 3 Nr. 12) | a)Messwerte erfassen und protokollierenb)Produktionsprozesse nach Temperatur-, Druck-, Stand- und Durchfluss-Sollwerten regelnc)Störungen feststellen und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleitend)Prozesse mit Prozessleitsystemen durchführen | 4 | |||
| 13 | Umgang mit Betriebs- und Gefahrstoffen, verfahrenstechnische Grundoperationen (§ 3 Nr. 13) | a)Flüssigkeiten und Feststoffe lagern, fördern, dosieren, mischen, trennen und reinigenb)gebrauchsfertige Stoffkonzentrationen, Lösungen und Mischungen herstellenc)die Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften beachtend)wichtige Stoffparameter, insbesondere Temperatur, pH-Wert und Leitfähigkeit, messen und einstellene)mit Betriebsstoffen bei Unfällen und Leckagen vorschriftsmäßig umgehen, ausgelaufene oder verschüttete Stoffe aufnehmen und einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | 6 | |||
| 14 | Qualitätsmanagement (§ 3 Nr. 14) | a)Qualität vorbehandelter Produkte bei der Auftragserledigung unter Beachtung vor- und nachgelagerter Bereiche sichernb)Normen und Spezifikationen zur Qualitätssicherheit der vorbehandelten Produkte beachten | 7*) | |||
| c)Normen und Systeme des Qualitätsmanagements anwenden und beurteilend)Prüfarten und Prüfmittel nach Normen auswählen | 4 | |||||
| e)Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststellen und dokumentierenf)Informationen über Werk- und Hilfsstoffe, Produktion und Produkte berücksichtigen | 2 | |||||
| g)Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwendenh)Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentiereni)statistische Verfahren anwendenj)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragenk)bei Maßnahmen zur Optimierung von Verfahren und Prozessen mitwirken | 7 | |||||
| 15 | Wärmebehandlung (§ 3 Nr. 15) | a)Wärmebehandlungsverfahren und ihre Auswirkungen auf den Werkstoff und eine nachfolgende Oberflächenbehandlung beurteilenb)Werkstücke thermisch behandeln | 2 | |||
| c)Auswirkungen der Wärmebehandlung auf den Werkstoff und die Oberfläche beurteilen | 2 | |||||
| 16 | Einsetzen von Vorrichtungen und Gestellen (§ 3 Nr. 16) | a)Vorrichtungen und Gestelle an die Werkstücke und Verfahren anpassen | 5 | |||
| b)Hilfselektroden, Blenden und Abdeckungen unter Berücksichtigung der angewendeten Werkstoffe und Verfahren entwerfen und anfertigen | 5 | |||||
| 17 | Oberflächentechnologie (§ 3 Nr. 17) | |||||
| Alternative A: Chemische und elektrochemische Abscheidung von Metallen und Legierungen | Alternative A:a)Stoffmengen zum Ansetzen und Korrigieren von Elektrolyten nach Vorgabe festlegen und unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer und arbeitshygienischer Vorschriften bereitstellen und zugebenb)Wirkungsweise der galvanischen Abscheidung von Metallen und Metalllegierungen kontrollieren | 10 | ||||
| c)Parameter für die Abscheidung von Metallen und Metallegierungen auf metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen sowie auf Leiterplatten chemisch und elektrochemisch einstellen und überwachend)Elektrolyte quantitativ und qualitativ mittels chemischer und physikalischer Methoden auf ihre Funktionsfähigkeit überprüfen und korrigieren | 12 | |||||
| oder Alternative B: Anodisationstechnik | Alternative B:a)Stoffmengen zum Ansetzen und Korrigieren von Elektrolyten nach Vorgabe berechnen und unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer und arbeitshygienischer Vorschriften bereitstellen und zugebenb)Elektrolyte quantitativ und qualitativ mittels chemischer und physikalischer Methoden auf ihre Funktionsfähigkeit überprüfen und korrigieren | 10 | ||||
| c)anodische Oxidation von metallischen Werkstoffen durchführen und unterschiedliche Einfärbetechnologien anwendend)metallische Werkstoffe und anodische Schichten nachbehandeln | 12 | |||||
| oder Alternative C: Dünnschichttechnik | Alternative C:a)Werkstücke mit physikalischen und chemischen Verfahren vorbehandelnb)Unterdruck und Vakuum unter Berücksichtigung des Verfahrens erzeugen | 10 | ||||
| c)elektrische und chemische Parameter zur Erzeugung von Plasmen einstellend)Verfahren der Vakuumbeschichtung anwenden | 12 | |||||
| oder Alternative D: Feuerverzinken | Alternative D:a)Stoffmengen zum Ansetzen und Korrigieren von Zinkschmelzen nach Vorgabe festlegen und unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer Vorschriften bereitstellen und zugebenb)Wirkungsweise der Feuerverzinkung kontrollieren und Prozessparameter korrigieren | 10 | ||||
| c)Verfahren der Feuerverzinkung anwendend)Zinkschichten nachbehandeln | 12 | |||||
| 18 | Bedienen, Überwachen und Warten von Einrichtungen und Anlagen (§ 3 Nr. 18) | a)Aufbau, Funktion und Zusammenhänge von Produktionseinrichtungen unterscheiden und dem Produktionsprozess zuordnenb)Funktionsmerkmale durch Eingabe von Parametern für den Prozessablauf sowie durch Eingriffe in die Steuerprogramme nach Unterlagen und Anweisung ändernc)Meldegeräte, insbesondere Warn- und Diagnoseeinrichtungen, beachtend)Funktions- und Prozessablauf überwachen und dokumentieren | 8 | |||
| e)oberflächentechnische Anlagen sowie vor- und nachgelagerte Einrichtungen bedienenf)periphere Einrichtungen bedienen und überwachen, insbesondere - Filteranlagen - Ansetzstationen - Anodenwartungsstationen - Gleichrichter - Dosierstationen oder - Gasversorgung - Chemikaliendosierung - Vakuumpumpen - Kühlaggregate oder - Krananlagen - Zinkbadeinhausungen - Filteranlageng)Prozessbäder einschließlich der Peripherie, insbesondere Warenbewegung und Absaugungsvorrichtungen, bedienen und überwachen oder Vakuumreaktoren, insbesondere Durchführungen und Planetengetriebe, bedienen und überwachenh)System Warenträger, Gestelle und Vorrichtungen in Bezug auf die angewendeten Verfahren bedienen und warteni)Elektroden reinigen und einrichten oder Elektroden und Targets reinigen, justieren sowie ein- und ausbauen oder Hartzink ziehen | 13 | |||||
| 19 | Entfernen von Beschichtungen (§ 3 Nr. 19) | a)Beschichtungen in Bezug auf ihre Entfernungsmöglichkeiten beurteilenb)Verfahren für die Entfernung von Beschichtungen auswählen | 3 | |||
| c)metallische und nichtmetallische Schichten auf unterschiedlichen Grundwerkstoffen mittels mechanischer, chemischer, elektrochemischer oder physikalischer Verfahren entfernen | 2 | |||||
| 20 | Beurteilen von Oberflächen (§ 3 Nr. 20) | a)Oberflächen optisch prüfenb)Oberflächen, insbesondere Schichtdicke, Härte und Abrieb, messenc)Korrosionsprüfung durchführen | 4 | |||
| d)Messergebnisse auswerten und dokumentieren | 2 | |||||
| 21 | Verfahren der Umwelttechnik (§ 3 Nr. 21) | a)Spültechnologien zur Wassereinsparung anwendenb)Verfahren zur Stoffrückführung und -rückgewinnung anwendenc)Ausschleppung von Prozesslösungen vermindern | 4 | |||
| d)physikalische und chemische Verfahren zur Behandlung von Abwässern unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften anwendene)Abfälle und Reststoffe erfassen und zur weiteren Verwertung oder Entsorgung bereitstellen | 9 | |||||
| *)Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln. |
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Informationen beschaffen und bewerten
Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen, deutsche und englische Fachausdrücke anwenden
Teil-, Gruppen- und Explosionszeichnungen lesen und anwenden
Normen, insbesondere Toleranznormen und Oberflächennormen, anwenden
technische Unterlagen, insbesondere Reparatur- und Betriebsanleitungen, Kataloge, Stücklisten, Tabellen und Diagramme, lesen und anwenden
Skizzen und Stücklisten anfertigen
Versuche und Arbeitsabläufe protokollieren
Messwerte, insbesondere Umweltparameter, erfassen, registrieren und protokollieren
Datenträger handhaben, digitale und analoge Daten lesen
Kommunikation mit vorausgehenden und nachfolgenden Abteilungen sicherstellen
Arbeitsschritte unter Berücksichtigung fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen
Arbeitsablauf unter Berücksichtigung organisatorischer Notwendigkeiten festlegen und sicherstellen
Materialbedarf festlegen
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrags vorbereiten
Arbeitsergebnisse kontrollieren, bewerten und protokollieren
Ebenheit und Rauigkeit von Werkstücken prüfen
Längen mit Strichmaßstäben, Messschiebern und Messschrauben unter Beachtung von systematischen und zufälligen Messfehlermöglichkeiten messen
Werkstücke mit Winkeln, Grenzlehren und Gewindelehren prüfen
Oberflächenqualität durch Sichtprüfen beurteilen
Bezugslinien, Bohrungsmitten und Umrisse an Werkstücken unter Berücksichtigung der Werkstoffeigenschaften und nachfolgender Bearbeitung anreißen und körnen
Werkstücke kennzeichnen
Flächen und Formen an Werkstücken aus Stahl, Nichteisenmetallen, Kunststoffen oder Holz eben, winklig und parallel auf Maß feilen
Bleche, Platten, Rohre und Profile aus Eisen-, Nichteisenmetallen, Kunststoffen oder Holz nach Anriss mit Handsäge trennen
Bleche im Schraubstock durch freies Runden und Schwenkbiegen unter Beachtung der Werkstückoberfläche, der Biegeradien, der neutralen Faser und der Biegewinkel kalt umformen
Werkstücke oder Bauteile mit handgeführten oder ortsfesten Bohrmaschinen unter Beachtung der Kühlschmiermittel bohren und senken
Innen- und Außengewinde unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften schneiden
Werkstücke oder Bauteile aus Metall, Kunststoffen oder Holz unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien für nicht abnahmepflichtige Verbindungen schweißen oder kleben
Bleche und Profile aus unterschiedlichen Werkstoffen löten
Werkstücke in Bezug auf die Beschichtbarkeit prüfen
Vorrichtungen und Gestelle nach Vorgaben entwerfen und anfertigen
Vorrichtungen und Gestelle auf Funktion prüfen und ändern
Messgeräte handhaben
Länge, Masse, Volumen, Temperatur und Dichte berechnen und messen
Spannung, Stromstärke und Widerstand berechnen und messen
Betriebsmittel pflegen und vor Korrosion schützen
Betriebsstoffe, insbesondere Öle, Kühl- und Schmierstoffe, nach Betriebsvorschriften wechseln und auffüllen
Maschinen, Einrichtungen und Systeme nach Anweisung warten
mechanische Bearbeitung
Schleif- und Poliermittel, Schleifkörper und Betriebsstoffe sowie Werkzeuge nach Material und geforderter Oberflächenqualität auswählen
Schadensbilder und deren Fehlerursachen sowie die Auswirkungen auf die nachfolgenden Bearbeitungsgänge sowie das System Grundwerkstoff und Überzug beurteilen
Oberflächen manuell und maschinell entgraten, schleifen, bürsten, polieren und strahlen
chemische und elektrolytische Behandlung
Werkstücke durch Reinigen vorbehandeln und das Ergebnis beurteilen
metallische oder nichtmetallische Werkstoffe dekapieren, chromatieren, phosphatieren, passivieren, aktivieren und beizen, Anlagen bedienen
Schadensbilder und deren Fehlerursachen auf dem Grundmaterial feststellen sowie die Auswirkungen auf die nachfolgenden Bearbeitungsgänge berücksichtigen oder
chemische Behandlung
Werkstücke durch Reinigen vorbehandeln, insbesondere Entfetten, Spülen, Beizen, Fluxen und Trocknen
Schadensbilder und deren Fehlerursachen auf dem Grundmaterial feststellen sowie die Auswirkungen auf die nachfolgenden Bearbeitungsgänge berücksichtigen
feuerverzinkte Oberflächen für eine nachfolgende organische oder anorganische Beschichtung vorbereiten
metallische Werkstoffe durch Entfetten und Beizen vorbehandeln
Oberflächen chemisch oder elektrolytisch mit Ätz-, Glänz-, Polier-, Entgratungs- und Beizverfahren bearbeiten
Metalle mittels chemischer oder elektrochemischer Verfahren, insbesondere durch Einfärben, behandeln
beschichtete Werkstücke durch Auftragen von organischen und anorganischen Schutzschichten nachbehandeln
Messwerte erfassen und protokollieren
Produktionsprozesse nach Temperatur-, Druck-, Stand- und Durchfluss-Sollwerten regeln
Störungen feststellen und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten
Prozesse mit Prozessleitsystemen durchführen
Flüssigkeiten und Feststoffe lagern, fördern, dosieren, mischen, trennen und reinigen
gebrauchsfertige Stoffkonzentrationen, Lösungen und Mischungen herstellen
die Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften beachten
wichtige Stoffparameter, insbesondere Temperatur, pH-Wert und Leitfähigkeit, messen und einstellen
mit Betriebsstoffen bei Unfällen und Leckagen vorschriftsmäßig umgehen, ausgelaufene oder verschüttete Stoffe aufnehmen und einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Qualität vorbehandelter Produkte bei der Auftragserledigung unter Beachtung vor- und nachgelagerter Bereiche sichern
Normen und Spezifikationen zur Qualitätssicherheit der vorbehandelten Produkte beachten
Normen und Systeme des Qualitätsmanagements anwenden und beurteilen
Prüfarten und Prüfmittel nach Normen auswählen
Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststellen und dokumentieren
Informationen über Werk- und Hilfsstoffe, Produktion und Produkte berücksichtigen
Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden
Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
statistische Verfahren anwenden
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
bei Maßnahmen zur Optimierung von Verfahren und Prozessen mitwirken
Wärmebehandlungsverfahren und ihre Auswirkungen auf den Werkstoff und eine nachfolgende Oberflächenbehandlung beurteilen
Werkstücke thermisch behandeln
Auswirkungen der Wärmebehandlung auf den Werkstoff und die Oberfläche beurteilen
Vorrichtungen und Gestelle an die Werkstücke und Verfahren anpassen
Hilfselektroden, Blenden und Abdeckungen unter Berücksichtigung der angewendeten Werkstoffe und Verfahren entwerfen und anfertigen
Stoffmengen zum Ansetzen und Korrigieren von Elektrolyten nach Vorgabe festlegen und unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer und arbeitshygienischer Vorschriften bereitstellen und zugeben
Wirkungsweise der galvanischen Abscheidung von Metallen und Metalllegierungen kontrollieren
Parameter für die Abscheidung von Metallen und Metallegierungen auf metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen sowie auf Leiterplatten chemisch und elektrochemisch einstellen und überwachen
Elektrolyte quantitativ und qualitativ mittels chemischer und physikalischer Methoden auf ihre Funktionsfähigkeit überprüfen und korrigieren
Stoffmengen zum Ansetzen und Korrigieren von Elektrolyten nach Vorgabe berechnen und unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer und arbeitshygienischer Vorschriften bereitstellen und zugeben
Elektrolyte quantitativ und qualitativ mittels chemischer und physikalischer Methoden auf ihre Funktionsfähigkeit überprüfen und korrigieren
anodische Oxidation von metallischen Werkstoffen durchführen und unterschiedliche Einfärbetechnologien anwenden
metallische Werkstoffe und anodische Schichten nachbehandeln
Werkstücke mit physikalischen und chemischen Verfahren vorbehandeln
Unterdruck und Vakuum unter Berücksichtigung des Verfahrens erzeugen
elektrische und chemische Parameter zur Erzeugung von Plasmen einstellen
Verfahren der Vakuumbeschichtung anwenden
Stoffmengen zum Ansetzen und Korrigieren von Zinkschmelzen nach Vorgabe festlegen und unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer Vorschriften bereitstellen und zugeben
Wirkungsweise der Feuerverzinkung kontrollieren und Prozessparameter korrigieren
Verfahren der Feuerverzinkung anwenden
Zinkschichten nachbehandeln
Aufbau, Funktion und Zusammenhänge von Produktionseinrichtungen unterscheiden und dem Produktionsprozess zuordnen
Funktionsmerkmale durch Eingabe von Parametern für den Prozessablauf sowie durch Eingriffe in die Steuerprogramme nach Unterlagen und Anweisung ändern
Meldegeräte, insbesondere Warn- und Diagnoseeinrichtungen, beachten
Funktions- und Prozessablauf überwachen und dokumentieren
oberflächentechnische Anlagen sowie vor- und nachgelagerte Einrichtungen bedienen
periphere Einrichtungen bedienen und überwachen, insbesondere - Filteranlagen - Ansetzstationen - Anodenwartungsstationen - Gleichrichter - Dosierstationen oder - Gasversorgung - Chemikaliendosierung - Vakuumpumpen - Kühlaggregate oder - Krananlagen - Zinkbadeinhausungen - Filteranlagen
Prozessbäder einschließlich der Peripherie, insbesondere Warenbewegung und Absaugungsvorrichtungen, bedienen und überwachen oder Vakuumreaktoren, insbesondere Durchführungen und Planetengetriebe, bedienen und überwachen
System Warenträger, Gestelle und Vorrichtungen in Bezug auf die angewendeten Verfahren bedienen und warten
Elektroden reinigen und einrichten oder Elektroden und Targets reinigen, justieren sowie ein- und ausbauen oder Hartzink ziehen
Beschichtungen in Bezug auf ihre Entfernungsmöglichkeiten beurteilen
Verfahren für die Entfernung von Beschichtungen auswählen
metallische und nichtmetallische Schichten auf unterschiedlichen Grundwerkstoffen mittels mechanischer, chemischer, elektrochemischer oder physikalischer Verfahren entfernen
Oberflächen optisch prüfen
Oberflächen, insbesondere Schichtdicke, Härte und Abrieb, messen
Korrosionsprüfung durchführen
Messergebnisse auswerten und dokumentieren
Spültechnologien zur Wassereinsparung anwenden
Verfahren zur Stoffrückführung und -rückgewinnung anwenden
Ausschleppung von Prozesslösungen vermindern
physikalische und chemische Verfahren zur Behandlung von Abwässern unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften anwenden
Abfälle und Reststoffe erfassen und zur weiteren Verwertung oder Entsorgung bereitstellen
Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln.