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Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Betriebliche und technische Kommunikation,
Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Ergebnisse,
Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen,
Grundlagen der mechanischen Fertigungs- und Fügeverfahren, Herstellen von Betriebsmitteln,
Erfassen von Messwerten,
Warten von Betriebsmitteln,
Vor- und Nachbehandeln von unbeschichteten und beschichteten Oberflächen,
Regeln von Produktionsprozessen,
Umgang mit Betriebs- und Gefahrstoffen, verfahrenstechnische Grundoperationen,
Qualitätsmanagement,
Wärmebehandlung,
Einsetzen von Vorrichtungen und Gestellen,
Oberflächentechnologie:
Bedienen, Überwachen und Warten von Einrichtungen und Anlagen,
Entfernen von Beschichtungen,
Beurteilen von Oberflächen,
Verfahren der Umwelttechnik.
Behandeln und Gestalten von Oberflächen,
Behandeln von Oberflächen,
Behandeln und Schützen von Oberflächen,
Behandeln von Oberflächen,
Vor- und Nachbehandeln von unbeschichteten und beschichteten Oberflächen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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