Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets in den Gemeinden Namborn und Oberthal (Wasserschutzgebietsverordnung „Rohrbacher Wiesen“) Vom 8. Juli 2003
Der Landkreis St. Wendel - untere Wasserbehörde - entscheidet auf Antrag im Einzelfall über die Genehmigung nach § 3 Absatz 2 und 4. Im Übrigen gilt § 5 Absatz 2 bis 9 entsprechend.
§ 6 ObNamWasSchV SL 2003
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