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Im Land Nordrhein-Westfalen wird die Veranstaltung von Online-Casinospielen im Sinne des § 3 Absatz 1a Satz 2 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 vom 29. Oktober 2020 (GV. NRW. 2021 S. 459) in der jeweils geltenden Fassung zugelassen.
Online-Casinospiele dürfen nur mit einer Konzession nach diesem Gesetz veranstaltet werden. Genehmigungspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
Es dürfen höchstens fünf Konzessionen erteilt werden.
Eine Konzession berechtigt zur Veranstaltung von Online-Casinospielen über eine Internetdomäne, welche in der Konzession festzulegen ist.
Die Vermittlung von Online-Casinospielen ist unzulässig.
Inhaberinnen und Inhabern einer Konzession nach diesem Gesetz kann eine Spielerlaubnis nach § 9 für folgende Online-Casinospiele erteilt werden:
Die Konzessionen werden befristet für einen Zeitraum von zehn Jahren erteilt. Mit Ablauf der Konzessionslaufzeit hat die Veranstalterin oder der Veranstalter…
Ein Online-Casinospiel darf nur veranstaltet werden, wenn das konkrete Spiel von der Konzessionsbehörde auf Antrag und nach Prüfung erlaubt worden ist…
Zugangsmöglichkeiten für eine Teilnahme am Online-Casinospiel.
Veranstalterin oder Veranstalter des Online-Casinospiels ist die Konzessionsinhaberin oder der Konzessionsinhaber nach diesem Gesetz. Maßgeblich für die…
Im Internet angebotene Online-Casinospiele unterliegen der Online-Casinospielsteuer, wenn sie im Geltungsbereich dieses Gesetzes veranstaltet werden. Dies ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.