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Die Erlaubnis zur Veranstaltung von Online-Casinospielen im Sinne von § 3 Absatz 1a Satz 2 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 darf nur erteilt werden:
dem Freistaat Sachsen, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer privatrechtlichen Gesellschaft, an der ausschließlich der Freistaat Sachsen beteiligt ist, oder
einem anderen Land, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer privatrechtlichen Gesellschaft, an der neben dem Freistaat Sachsen ausschließlich ein oder mehrere andere Länder oder andere juristische Personen des öffentlichen Rechts beteiligt sind, sofern dies auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens im Sinne von § 22c Absatz 2 Satz 1 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 erfolgt.
Der Erlaubnisbehörde ist bei einer gemeinschaftlichen Veranstaltung das abgeschlossene Verwaltungsabkommen nach § 22c Absatz 2 Satz 1 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 vorzulegen, aus dem sich die Verantwortlichkeiten für das gemeinsame Angebot sowie die Aufteilung der Bruttospielerträge ergeben.
Über die Erlaubnis entscheidet das Staatsministerium des Innern.
Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn durch das Veranstalten von Online-Casinospielen weder der Jugend- und Spielerschutz noch die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet oder sonstige öffentliche Belange beeinträchtigt werden, insbesondere wenn
die §§ 8a und 8c des Glücksspielstaatsvertrages 2021 beachtet werden,
der Antragsteller und die von ihm beauftragten verantwortlichen Personen die für die Veranstaltung von Online-Casinospielen erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen und die Gewähr dafür bieten, dass die Veranstaltung von Online-Casinospielen ordnungsgemäß und für die Spielerinnen und Spieler sowie die zuständige Behörde nachvollziehbar durchgeführt wird.
Die Erlaubnis zur Veranstaltung von Online-Casinospielen im Sinne von § 3 Absatz 1a Satz 2 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 darf nur erteilt werden:
Ein Online-Casinospiel darf nur veranstaltet werden, wenn das konkrete Spiel von der Konzessionsbehörde auf Antrag und nach Prüfung erlaubt worden ist…
Satz 1 Nummer 2 findet keine Anwendung auf unerlaubte Online-Casinospiele, die von einem Veranstalter, dem eine wirksame Erlaubnis für die Veranstaltung von…
Für die Erteilung einer Ermächtigung nach § 9 Absatz 1a Satz 1 und § 12 Absatz 3 Satz 2 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 ist die Landesdirektion Sachsen…
Eine Erlaubnis für öffentliche Glücksspiele im Internet darf nur für den Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien, für die Veranstaltung, Vermittlung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.