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Hat die Veranstalterin oder der Veranstalter des Online-Casinospiels ihren oder seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung oder Sitz nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, hat sie oder er der zuständigen Finanzbehörde eine steuerliche Beauftragte oder einen steuerlichen Beauftragten im Bundesgebiet zu benennen.
Steuerliche Beauftragte oder steuerlicher Beauftragter kann sein, wer ihren oder seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung oder Sitz im Bundesgebiet hat, gegen deren oder dessen steuerliche Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und die oder der, soweit sie oder er nach dem Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung in der jeweils geltenden Fassung, oder der Abgabenordnung dazu verpflichtet ist, ordnungsmäßig kaufmännische Bücher führt und rechtzeitig Jahresabschlüsse aufstellt.
Die oder der steuerliche Beauftragte hat die in den § 24 geregelten Pflichten als eigene zu erfüllen.
Die oder der steuerliche Beauftragte schuldet die Steuer nach § 19 neben der Steuerschuldnerin oder dem Steuerschuldner (Gesamtschuldner).
§ 123 der Abgabenordnung bleibt unberührt.
Steuerlicher Beauftragter kann sein, wer seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat, gegen dessen steuerliche…
Steuerlicher Beauftragter kann sein, wer seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat, gegen dessen steuerliche…
Steuerlicher Beauftragter kann sein, wer seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat, gegen dessen steuerliche…
Wer sich zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, die ihm auf Grund eines der Steueraufsicht unterliegenden Sachverhalts obliegen, durch einen mit der Wahrnehmung…
bei Personen, die nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes ansässig sind, die Bestimmung des für die Besteuerung örtlich zuständigen Finanzamts, wenn sich…
Steuerliche Beauftragte vertreten das Luftverkehrsunternehmen bei der Erfüllung seiner steuerlichen Rechte und Pflichten nach diesem Gesetz. Der steuerliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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