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Die Steuerschuldnerin oder der Steuerschuldner ist verpflichtet, für jedes Online-Casinospiel Aufzeichnungen zur Ermittlung der Online-Casinospielsteuer und zu den Grundlagen ihrer Berechnung zu führen. Ist eine steuerliche Beauftragte oder ein steuerlicher Beauftragter gemäß § 26 benannt, hat die Veranstalterin oder der Veranstalter dieser oder diesem die Aufzeichnungen nach Satz 1 monatlich zu übermitteln.
Die Aufzeichnungen zu den Zugangsmöglichkeiten im Sinne des Absatzes 2 Nummer 5 umfassen insbesondere die Internetadresse des Angebots sowie die Namen der verfügbaren Applikationen, die zusätzlich oder gänzlich selbständig über Endgeräte genutzt werden können.
Höhe der Steuer.
Aus den Aufzeichnungen müssen zu ersehen sein:
Name und Anschrift des Spielers,
Name und Anschrift des Spielers,
In den Fällen des § 22 hat die Steuerschuldnerin oder der Steuerschuldner als Anlage zur Steueranmeldung neben einem Nachweis über die im Anmeldungszeitraum…
Zugangsmöglichkeiten für eine Teilnahme am Online-Casinospiel.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.