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Der Geltungsbereich der Konzession ist auf das Hoheitsgebiet des Landes Nordrhein-Westfalen beschränkt.
Die Einhaltung des Geltungsbereichs nach Absatz 1 gilt als gewahrt, wenn die Konzessionsinhaberin oder der Konzessionsinhaber Online-Casinospiele ausschließlich Personen anbietet, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 9 der Abgabenordnung im Land Nordrhein-Westfalen haben. Die Angabe zum Wohnsitz ist durch die Konzessionsinhaberin oder den Konzessionsinhaber im Rahmen der nach § 6a Absatz 2, 3 und 5 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 erforderlichen Überprüfungen zu kontrollieren. Liegt der Wohnsitz außerhalb von Nordrhein-Westfalen, hat die Konzessionsinhaberin oder der Konzessionsinhaber im Rahmen der nach § 6a Absatz 2, 3 und 5 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 erforderlichen Überprüfungen auch die Angabe zum gewöhnlichen Aufenthalt zu verifizieren. Die Anforderungen an die Verfahren für die Einhaltung des Geltungsbereichs nach Absatz 1 und den Nachweis des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts regelt die Rechtsverordnung gemäß § 37 Absatz 2 Nummer 11.
Abweichend von Absatz 2 können auf Antrag der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers andere Verfahren zur Einhaltung des Geltungsbereichs der Konzession erlaubt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sichergestellt ist, dass diese Verfahren mindestens in gleichem Maße wie die in Absatz 2 genannten und in der Rechtsverordnung gemäß § 37 Absatz 2 Nummer 11 näher geregelten Verfahren geeignet sind, die Begrenzung der Konzessionen auf das Hoheitsgebiet des Landes Nordrhein-Westfalen nach § 22c Absatz 1 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 zu wahren. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass diese Verfahren von der Aufsichtsbehörde mit zumutbarem Aufwand überwacht werden können. Die Einzelheiten können in der Rechtsverordnung gemäß § 37 Absatz 2 Nummer 11 geregelt werden.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die Räumlichkeiten im Sinne des Absatzes 1 müssen in Nordrhein-Westfalen liegen. Aus ihnen darf die Übertragung nur erfolgen, wenn diese Nutzung der…
In der Konzession kann von der nach Absatz 1 zuständigen Behörde auf Antrag unter den Voraussetzungen des § 6c Absatz 1 Satz 4 und 5 des…
Eine Konzession berechtigt zur Veranstaltung von Online-Casinospielen über eine Internetdomäne, welche in der Konzession festzulegen ist.
Die Konzessionsbehörde kann in der Spielerlaubnis auf Antrag Ausnahmen von den Absätzen 1 und 2 erlauben, wenn dies zur Durchführung des Spiels entsprechend der…
Für die Vergabe der Konzessionen gelten die Bestimmungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie der Konzessionsvergabeverordnung…
Veranstalterin oder Veranstalter des Online-Casinospiels ist die Konzessionsinhaberin oder der Konzessionsinhaber nach diesem Gesetz. Maßgeblich für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.