§ 9 Abs. 1 BMVgVFAPrVVerordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsfachangestellter – Fachrichtung Bundesverwaltung – im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Die Gliederung der Abschlussprüfung richtet sich nach § 8 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur…
§ 30 Abs. 1 ÖDAPrVBewertungsschlüssel
Die in der Abschlussprüfung erbrachten Prüfungsleistungen sind nach dem folgenden Bewertungsschlüssel zu bewerten:
§ 2 Abs. 2 Nr. 2 ÖDAPrVErrichten der Prüfungsausschüsse
wenn in der Ausbildungsordnung besondere Anforderungen in der Abschlussprüfung vorgesehen sind.
§ 15 HwirtPrV SL 2021Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen sowie von Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf der Hauswirtschafterin und des Hauswirtschafters Vom 29. April 2021*
Die Gliederung der Abschluss-, Umschulungs- und Zwischenprüfung richtet sich nach der Hauswirtschafterausbildungsverordnung.
§ 4 Abs. 1 Nr. 4 ÖDAPrVGeschäftsführung des Prüfungsausschusses, Einladungen zu den Sitzungen und Sitzungsprotokolle
zur Durchführung der Beschlüsse des Prüfungsausschusses.